Änderung und Erweiterungen beim B-Führerschein

2013 ist es endlich so weit. Dann kann man mit einem heute "normalen" Führerschein B ein Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht biz zu 4,25 Tonnen ziehen. Dabei entfällt auch das bisher geltende Gewichtsverhältnis: Bisher durfte das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Damit entfällt die Pflicht, für derartige Gespanne den Führerschein B+E zu besitzen. Einzige Voraussetzung ist dann ......

nur noch eine eintägige Schulung bzw. Fahrtraining - allerdings ohne Prüfung. Grundlage für diese Änderung ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Die neue Fahrerlaubnis heißt dann B96.

 

Mit so einem Führerschein darf man dann also ein bis zu 4,25t-Gespann ziehen.

Quelle: Internet

Ersteller: Kiki verfasst am: 19.01.2011

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